Kanal K
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Ja, der Verzehr von Hundefleisch ist in der Schweiz gestattet. Allerdings nur für den Eigengebrauch! Zusätzlich wird das Paket mit großer Wahrscheinlichkeit am Zoll aussortiert, insofern es als „Hundefleisch“ deklariert ist.
Du fragst dich vielleicht, was tut dieser Fakt zur Sache? Diese und viele weitere Regeln sind im Lebensmittelgesetz der Schweiz festgehalten. Artikel über den Inhalt von Esswaren, die korrekte Deklaration, sowie die Hygiene sind detailliert auf mehreren Seiten zu finden.
Egal ob im Restaurant oder zu Hause, jeder und jede von uns ist darauf angewiesen, dass die Lebensmittel zuvor sauber kontrolliert wurden. Erfahre mit einem Klick, was eine solche Kontrolle überhaupt bedeutet.
Sendung vom 19.01.2023
Moderation und Redaktion: Fabienne Kaufmann
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